Beispiel:

In diesem rein theoretischen Beispiel wurde als Ausgangspunkt ein Mittelklassefahrzeug, Format Opel Astra oder Peugeot 308, genommen. Für die Berechnung der Kfz-Steuer ist Folgendes wichtig:

  • Datum Erstzulassung
  • Kraftstoffart
  • Hubraum
  • CO2-Ausstoß


Die Fahrzeuge in diesem Beispiel wurden 2010 zugelassen. Anhand der in nachfolgender Tabelle genannten Daten wird die Kfz-Steuer wie folgt berechnet:


 

Benzin

Diesel

Autogas

Datum Erstzulassung

Jan. 2010

Hubraum (cm3)

1600

CO2-Ausstoß (g/km)

159

119

159


Benzin

Für das Benzinfahrzeug ist jährlich 32 Euro für den Hubraum zu zahlen, plus 2 Euro pro g/km CO2 für den zusätzlichen CO2-Ausstoß über 120 g/km. Das bedeutet bei einem Ausstoß von 159g/km:

159 minus 120 = 39 g/km x 2 = 78 Euro plus 32 = 110 Euro pro Jahr.

Diesel

Für das Dieselfahrzeug ist jährlich 171 Euro für den Hubraum zu zahlen, plus 2 Euro pro g/km CO2 für den zusätzlichen CO2-Ausstoß über 120 g/km. Das bedeutet bei einem Ausstoß von 119g/km:

119 minus 120 = -1 g/km. Da es keinen Nachlass gibt, bleibt die Kfz-Steuer bei: 171 Euro pro Jahr.

Autogas (LPG)

Die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug, das auf Autogas fährt, bleibt gleich mit der Kfz-Steuer für das Benzinauto, das mit dieser Gasanlage ausgerüstet ist. In diesem Beispiel beträgt die Kfz-Steuer deshalb 110 Euro pro Jahr.