Kaufvertrag Wenn es zum Kauf eines Fahrzeugs kommt, muss ein Kaufvertrag erstellt werden. Was genau in diesem Kaufvertrag stehen wird, richtet sich nach dem Verkäufer, es sei denn, Sie sprechen hier ein Wörtchen mit, denn: Unterzeichne nie einen Kaufvertrag, ohne Kenntnis vom genauen Inhalt zu haben. Achten Sie dabei gut darauf, dass sämtliche Zusagen deutlich im Vertrag erwähnt werden. Wenn man Ihnen z. B. eine neue TÜV-HU-Abnahme zugesagt hat, sollte dies in den Vertrag aufgenommen werden.

 

Auch kleinere Zusagen (z. B. ein Sternchen in der Frontscheibe, wachsen und ein kleiner Lackstift) sollten im Vertrag erwähnt sein, denn dann können Sie bei der Fahrzeugübergabe beweisen, dass diese Punkte vertraglich vereinbart wurden. Mündliche Vereinbarungen sind schnell gemacht und werden oft auch erfüllt, aber sobald es Zweifel über eine mündliche Absprache gibt, wird es sehr schwierig, Recht zu bekommen.

 

Übergabevorbereitung

Viele Autofirmen verlangen einen gewissen Betrag für die Vorbereitung des Fahrzeugs zur Übergabe. Der Betrag wird zwar im Kaufvertrag angegeben, aber es ist nicht bekannt, wofür nun genau bezahlt werden muss. Im Allgemeinen sind in diesem Betrag enthalten: eine neue TÜV-Prüfung, Reinigung und Zulassung.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Inspektion durchgeführt wird oder Ersatzteile, die zu ersetzen sind, repariert werden. Jedenfalls nicht, wenn Sie nicht danach fragen. Möchten Sie sicher sein, dass das Fahrzeug eine große Inspektion erhält? Dann müssen Sie dies in die Verhandlungen aufnehmen und im Kaufvertrag erwähnen lassen.

Garantie

Das Erwähnen der vereinbarten Garantie im Kaufvertrag ist sehr wichtig. Die Dauer der Garantie und die Garantiedeckung werden im Allgemeinen schon notiert. Es ist jedoch wichtig, ebenfalls die Standardbedingungen gemeinsam durchzunehmen. Natürlich ist es nicht möglich, vor Ort die rechtlichen Paragraphen gründlich durchzusehen, deshalb ist es wichtig, zusammen mit dem Verkäufer eine Anzahl Punkte im Kaufvertrag erwähnen zu lassen, wie:

Garantiedeckung: Gilt die Garantie für alles oder ist sie begrenzt auf die vitalen Fahrzeugteile, wie Motor und Getriebe. Fallen die vor Ort eingebauten Zubehörteile, wie Radio und Autogasanlage, auch unter Garantie?

Welche Pflichten müssen Sie erfüllen, um den Garantieanspruch zu behalten? Gibt es z. B. eine Verpflichtung, die Wartung des Fahrzeugs bei der verkaufenden Partei durchführen zu lassen?

Schließlich ist es noch interessant zu wissen, ob es eine dritte Partei gibt. Sollte der Verkäufer seine Betriebsaktivitäten einstellen - aus welchem Grund auch immer - haben Sie keinen weiteren Anspruch auf Garantie. Schließt der Verkäufer für jedes verkaufte Fahrzeug eine Garantieversicherung ab, haben Sie die Gewissheit, dass auch im Konkursfall die Garantie weiterläuft.

Privatmarkt

Kaufen Sie ein Auto bei einer Privatperson, ist es vernünftig, eine Reihe von Punkten auf Papier zu bringen. Ein Kaufvertrag, wie Sie es von einem Händler kennen, existiert dann jedoch nicht. Damit Sie als Käufer oder Verkäufer im Privatmarkt doch einen Vertrag aufstellen können, haben wir ein Muster für Sie erstellt, das Sie hier downloaden können.

 

KAUFVERTRAG (pdf)

Fazit

Bei der Erstellung eines Kaufvertrags sollten Sie darauf achten, dass sämtliche Absprachen schriftlich festgehalten werden. Vor allen Dingen ist es wichtig, dass die vereinbarte Garantie erwähnt wird, damit Sie auch später Ihren Anspruch hier geltend machen können. Kaufen Sie ein Fahrzeug von einer Privatperson, ist es empfehlenswert, wie auch beim Händler, sämtliche Absprachen schriftlich festzuhalten. Da Sie auf dem Privatmarkt viel weniger Rechte haben, sollten Ihnen die mit der verkaufenden Partei vereinbarten Garantien immer in schriftlicher Form, versehen mit Unterschrift, vorliegen.